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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.1980 - 13 A 1509/79   

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https://dejure.org/1980,5519
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.1980 - 13 A 1509/79 (https://dejure.org/1980,5519)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.02.1980 - 13 A 1509/79 (https://dejure.org/1980,5519)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Februar 1980 - 13 A 1509/79 (https://dejure.org/1980,5519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2323
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Im Hinblick auf die Drittbetroffenheit eines einzelnen Taxenunternehmers ist in der Rechtsprechung geklärt, dass in der Erteilung neuer Taxigenehmigungen oder der Erteilung von Genehmigungen zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen keine Verletzung der eigenen subjektiv-öffentlichen Rechte des Taxiunternehmers liegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2008, 3 B 77/07, juris Rn. 7; Urt. v. 28.6.1963, VII C 139/61, BVerwGE 16, 187, juris Rn. 18; OVG Münster, Urt. v. 1.2.1980, 13 A 1509/79, NJW 1980, 2323, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 10.4.1984, 11 CE/CS 84 A.628, NJW 1985, 758).

    Soweit der Antragsteller meint, die oben zitierte Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2008, 3 B 77/07, juris Rn. 7; Urt. v. 28.6.1963, VII C 139/61, BVerwGE 16, 187, juris Rn. 18; OVG Münster, Urt. v. 1.2.1980, 13 A 1509/79, NJW 1980, 2323, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 10.4.1984, 11 CE/CS 84 A.628, NJW 1985, 758) finde auf den vorliegenden Fall keine Anwendung, weil sie nur Fälle betreffe, die sich "innerhalb des geschlossenen Kreises zugelassener Personenbeförderungen" abgespielt hätten, überzeugt dies nicht.

  • StGH Hessen, 24.11.1982 - P.St. 907

    Grundrechtsklage in Hessen - Bauvorlagenberechtigung - Berufsfreiheit -

    Gegen wirtschaftliche Konkurrenz bietet die Verfassung keinen Schutz (Vergleiche OVG Münster, 1980-02-01, 13 A 1509/79, NJW 1980, 2323).

    Die Beseitigung oder Lockerung einer Zulassungsbeschränkung, die allein zum Schutze der Allgemeinheit eingeführt worden ist und ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht nicht aus Gründen des Konkurrenzschutzes eingeführt werden dürfte (vgl. BVerfGE 7, 377 (408)), kann nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere bereits zugelassener Personen, verstoßen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. Februar 1980, NJW 1980, S. 2323 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81

    Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Festzeltes an die örtliche

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  • VG Hamburg, 24.04.2019 - 5 E 1711/19

    Eilantrag gegen den Betrieb des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes

    Anders als in Fällen, in denen sich Konkurrent/innen - 8 - - 9 - gegen den Marktzutritt wehren, geht es in diesen Fallgestaltungen nicht darum, dass ein zugelassenes Unternehmen einem anderen die gleiche Rechtsstellung missgönnt, sondern dass ein/e Konkurrent/in ungleiche Wettbewerbsvoraussetzungen verhindern möchte (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 01.02.1980, 13 A 1509/79, Juris Rn. 16 ff.).
  • VG Hamburg, 30.04.2019 - 5 E 16/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen die einem Ride-Sharing-Dienst erteilte Genehmigung

    Anders als in Fällen, in denen sich Konkurrent/innen gegen den Marktzutritt wehren, geht es in diesen Fallgestaltungen nicht darum, dass ein zugelassenes Unternehmen einem anderen die gleiche Rechtsstellung missgönnt, sondern dass ein/e Konkurrent/in ungleiche Wettbewerbsvoraussetzungen verhindern möchte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 01.02.1980, 13 A 1509/79, Juris Rn. 16 ff.).
  • VG Braunschweig, 16.03.1984 - 1 VG A 87/82

    Rechtmäßigkeit der Zulassung eines Pflanzenbehandlungsmittel; Anforderungen an

    Die Lockerung einer allein dem Schutz der Allgemeinheit dienenden Zulassungsschranke kann aber nicht gegen Rechte Dritter, auch nicht gegen Rechte bereits Zugelassener, verstoßen (OVG Münster, Urt. vom 1.2.1980, 13 A 1509/79, NJW 1980, S. 2323, 2324).
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